Sicherheitsprüfung


SICHERHEITSPRÜFUNG VON SPIELPLÄTZEN


Spielgeräte in öffentlichen Bereichen müssen nach DIN EN 1176/7 regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Verkehrssicherheitspflicht, die dem Träger des Spielplatzes obliegt (BGB).

Unsere Mitarbeiter sind für die Sicherheitsprüfung nach DIN EN-1176/7 geschult und Georg Braun ist zusätzlich "Zertifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161".

Gerne bieten wir Ihnen eine regelmäßige Kontrolle der Spielgeräte nach DIN EN 1176/7 inkl. Dokumentation und Prüfbericht an.
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